Bedürftige Menschen können beim Landratsamt Freising formlos einen Sozialpass für öffentliche Einrichtungen zum ermäßigten Eintrittspreis beantragen. Mit diesem Sozialpass können finanziell schwächere Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Freising auch am gesellschaftlichen Leben teilnehmen bzw. kulturell weiterbilden. Bezieher von Bürgergeld, Grundsicherung im Alter, Sozialhilfe, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Leistungen des Bezirks nach SGB XI (mit Nachweis des entsprechenden Bescheides) und Wohngeld können diesen erhalten. Die Helferkreise werden in Bezug auf die Asylbewerber darüber informiert. Sechs Gemeinden (Moosburg, Freising, Hallbergmoos, Attenkirchen, Langenbach und Neufahrn) beteiligen sich bereits am Sozialpass.

Informationen zum Sozialpass und die Angebote der Gemeinden sind auf der Homepage des Landratsamts Freising nachzulesen.