Baufreigabe für Kleinkläranlagen

Die Zustimmung zur Errichtung bzw. Nachrüstung für Kleinkläranlagen rückwirkend zum 01.01.2002 wurde vom WWA München erteilt.

Schema einer Kleinkläranlage

Die Zustimmung zur Errichtung bzw. Nachrüstung für Kleinkläranlagen rückwirkend zum 01.01.2002 wurde vom WWA München erteilt.

Der Gemeinderat Marzling hat im Abwasserentsorgungskonzept beschlossen, dass folgende Ortsteile langfristig nicht an die zentrale Kanalisation der Gemeinde Marzling angeschlossen werden:

  • Brunnhofen
  • Eixendorf
  • Goldshausen
  • Hirschau
  • Jaibling
  • Riedhof
  • Riegerau
  • Steinberger Hof
  • Stoibermühle (Anschluss an Freising)
  • Süßgraben
  • Unterberghausen

Die Abwasserentsorgung muss daher über private Kleinkläranlagen erfolgen. Der Bau oder die Nachrüstung mit einer biologischen Reinigungsstufe wird durch staatliche Zuschüsse gefördert. Die Förderung ist bis zum 31. Dezember 2008 befristet. Informationen zum Förderverfahren finden Sie im Internet unter http://www.rzkka.bayern.de/.

Auch die Förderanträge können unter dieser Internetadresse abgerufen werden.

Zusätzlich hat die Gemeinde Marzling an die in Frage kommenden Hausbesitzer Informationen zum Förderverfahren versandt.